Unser Service

 
Für eine kompetente Beratung und Vertretung bilden wir uns regelmäßig fort und halten selbst auch Vorträge zu speziellen Rechtsthemen:
 

 

RA Thomas Zetzmann               
RAin Katy Schubert              
  Inhaber der Fortbildungsbescheinigung
des DAV
Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung
des DAV
   
 

Februar 2012
Straf- und Strafprozessrecht

Januar 2012
Autorecht aktuell

Januar 2012
Teilnahme am Verkehrsgerichtstag in Goslar

November 2011
Befragungs- bzw. Vernehmungstechnik/ Vernehmungstaktik von Zeugen

Juni 2011
Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Verkehrsüberwachungsanlagen

Mai 2011
Gebührenoptimierung im Verkehrs- und Strafrecht

Dezember 2011
Kündigungsschutzrecht und aktuelle BAG Rechtsprechung

Februar 2011
Rechtsprechungsüberblick und neue Entwicklung im Familienrecht mit Schwerpunkt Versorgungsausgleich
sowie
Rechtsprechung zum neuen Güterrecht

 

Um Verbesserungsbedarf in unserer Arbeit, Organisation und sämtlichen Abläufen festzustellen, führen wir Mandantenbefragungen durch, werten diese aus und versuchen, die Anregungen hieraus umzusetzen. Wir nehmen Sie ernst!
Das Thema
Rechtsanwaltskosten ist wegen der Vielzahl der denkbaren Abrechnungsmöglichkeiten für eine schriftliche Darstellung in Kürze wenig geeignet. Schließlich wollen Sie Informationen, ohne vorher einen Kurs zur Anwaltsvergütung zu absolvieren.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, die Gebühren richten sich dann in der Regel nach den sog. Gegenstandswerten, d.h. den Beträgen, um die man streitet. Seit dem 1. Juli 2006 ist für Beratungen das Honorar frei vereinbar. Hier erfolgt in der Regel eine Abrechnung nach Stundensätzen.
Sie werden zu Beginn einer Beratung über die zu erwartenden Kosten und auch über eventuelle Erstattungsmöglichkeiten (Stichwort Prozesskostenhilfe) aufgeklärt.


Sprechen Sie
uns an!

 

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